In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit soll der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % steigen.
Bitte um Stellungnahme zum Entwurf für fünfte Mindestlohnanpassung
(FDF/2.10.2025) Das Referat "Tarifvertragsrecht, Mindestlohnrecht, Entsenderecht" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat beim Fachverband Deutscher Floristen e.V.-Bundesverband eine Position zur geplanten Erhöhung des Mindestlohns angefragt. Präsident Klaus Götz ist dieser Anfrage mit einer deutlichen Stellungnahme nachgekommen. Das Positionspapier ist eng abgestimmt mit Kai Jentsch, Vorsitzender der FDF-Tarifkommission. In seiner Stellungnahme verweist FDF-Präsident Götz darauf, dass der in den letzten Jahren stark gestiegene gesetzliche Mindestlohn großen Einfluss auf das gesamte Tarifgefüge in der Floristik hat. Er macht darauf aufmerksam, dass durch das Abstandsgebot der Entgeltgruppen innerhalb des Tarifvertrages jede Mindestlohnerhöhung direkte Auswirkungen auf alle Entgelte in der Floristik nimmt. Präsident Klaus Götz weist zudem darauf hin, dass höhere Lohnkosten durch höhere Erträge erwirtschaftet werden müssen! Das Gegenteil ist derzeit der Fall. "Wir verzeichnen in vielen Mitgliedsbetrieben und Blumenfachgeschäften sinkende Erträge aufgrund erheblicher Steigerungen in den Betriebskosten (Löhne, Energie, Mieten, Bürokratie, Materialeinkauf etc.). Parallel dazu sinkt die Konsum- und Kaufbereitschaft der Kunden". Präsident Klaus Götz schließt sein Positionspapier damit, dass die Politik dringend diese Aspekte in ihre Entscheidungen einbeziehen solle.

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