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Die Unterrichtsform

Auf einen Blick:

Florist-Meisterausbildung an der FDF-Floristmeisterschule Gelsenkirchen

Jährlicher Beginn (genaue Daten bitte anfragen)

Alle Infos rund um die Schule und Ausbildung bei Claus Garbe, E-Mail: claus.carbe(at)fdf.de, Telefon: (0209) 958 77-75

Berufsbegleitende Weiterbildung

ca. 18 Wochen Pflichtunterricht

Dauer

ca. 15 Monate im Blockunterricht

Gliederung/Aufteilung

ca. 8 - 9 Blöcke von ca. 14 Tagen

Ort

FloristPark International
Theodor-Otte-Straße 17a
45897 Gelsenkirchen

Träger

FDF GmbH

Eine GmbH des Fachverband Deutscher Floristen e.V.-Bundesverband- und der ihm angeschlossenen Landesverbände

Prüfungsinstanz

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

Ausstellung der Prüfungsarbeiten

Nach Abschluss der fachpraktischen Prüfung werden die Beiträge im Rahmen einer großen Fach-Ausstellung im FloristPark International für die Öffentlichkeit präsentiert

Förderung möglich - FDF GmbH ist zertifiziert

Um öffentlich geförderte Weiterbildung (Floristmeisterbafög) anbieten zu können, muss ein Bildungsträger AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sein. Diese Voraussetzung wird von der FDF GmbH erfüllt. Seit Ende März 2011 ist sie zugelassener Bildungsträger. Die Förderung der Teilnahme an der Floristmeisterausbildung auf Basis des Floristmeisterbafögs ist somit möglich.

Voraussetzung für die Floristmeisterprüfung

Abschlussprüfung Florist/in und anschließende dreijährige Berufspraxis oder
mindestens sechsjährige Berufserfahrung im floristischen Bereich.

Floristmeisterprüfung

Seit 2001 werden Prüfungen bundeseinheitlich nach der Verordnung "Geprüfte/r Floristmeister/in" durchgeführt. Mit dem Ziel der praxisnahen Prüfung müssen die Absolventen drei Aufgaben (Situationsaufgaben) aus dem Berufsalltag lösen.

  • Situation I: Schwerpunkt Betriebswirtschaft
  • Situation II: Planung und Organisation von betrieblichen Abläufen, Beschaffung und Pflege, Präsentation und Vermarktung
  • Situation III: Fertigung und Kontrolle (Hausarbeit innerhalb von 14 Tagen/Konzept für das Fachgespräch)

Situation I und II velangen die Konzeption eines Werkstücks und dessen spätere Umsetzung. Situation III muss ebenfalls floral umgesetzt werden. Die Anzahl der zu fertigenden Werkstücke während der fachpraktischen Prüfung ergibt sich aus der konkreten Aufgabenstellung.

Sachkundenachweis

Der Sachkundennachweis für die Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in die Floristmeisterausbildung integriert.

Ausbildereignungsprüfung

Die Ausbildereignungsprüfung gehört zum Qualifikationsprofil des Floristmeisters. Daher ist diese Qualifikation und Prüfung Bestandteil der Floristmeisterausbildung

Hier geht es zur Infobroschüre

FDF-Bundesverband im FloristPark International
Theodor-Otte-Straße 17a
 ·  45897 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 9 58 77 - 0
 ·  Fax: (0209) 9 58 77 - 70
 ·  E-Mail: [email protected]