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Neuer Entgelt-Tarif West für die Floristik abgeschlossen

In ihrer dritten Zusammenkunft haben die Tarif-Kommissionen des FDF und der IG BAU eine Einigung für den Entgelt-Tarifvertrag der Floristik West (inkl. Berlin) erzielt. Die Tarifverhandlung fand am 11. Juli auf Einladung des Fachverband Deutscher Floristen e.V.-Bundesverband in Präsenz in der FDF-Bildungsstätte FloristPark International statt. Vorausgegangen war die fristgerechte Kündigung der Entgelt-Tarife Ost und West zum 30. Juni 2022 durch die IG BAU. Für den Osten konnte keine Einigung erzielt werden.

Die schwierigen Verhandlungen wurden durch die FDF-Tarifkommission vorbereitet und unter Leitung von Kai Jentsch, dem Kommissions-vorsitzenden, auf Grundlage der erteilten Mandate aus den Ländern, strategisch geführt. Ihm zur Seite stand Christoph Rönnecke, Wirtschaftsjurist (FH) und Geschäftsführer des FDF NRW, in arbeitsrechtlich beratender und unterstützender Funktion. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,00€ ab Oktober 2022 war ein entscheidender Fixpunkt in den Verhandlungen. Diese führten zu einem abschlussfähigen Ergebnis für den Entgelt-Tarif West, das für beide Seiten einen Kompromiss bedeutet. Die ursprüngliche Gewerkschaftsforderung lag bei einer Erhöhung um 497 EUR über alle Entgeltgruppen bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Im Resultat wurde der neue Entgelttarif West für 24 Monate abgeschlossen und umfasst zwei Erhöhungsstufen. In der Lohngruppe A3 (Eckentgelt) für Floristinnen und Floristen liegt der Lohntarif ab dem 1. Juli 2022 bei 2.250,00€ und ab dem 1. Juli 2023 bei 2.360,00€. Damit hat der Kommissionsvorsitzende Kai Jentsch einen Kompromiss ausgehandelt, der für die Arbeitgeberseite - trotz der momentan schwer einzuschätzenden wirtschaftlichen Situation und unternehmerischen Risiken - tragbar, arbeitsplatzsichernd und, bis auf geringere Abweichungen, im Mandat der Länder ist.

Im Detail werden die Entgeltgruppen A1 und A2 zusammen geführt, basierend auf der Entgelthöhe der A2. Die Entgeltgruppe „A3 im ersten Jahr“ entfällt. Das Prozentgitter, in dem bisher die Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen prozentual geregelt wurden, entfällt ebenfalls. Die Azubi-Vergütungen wurden deutlich angehoben - um den Nachwuchs zu fördern und den Ausbildungsberuf zu stärken.

Kai Jentsch, Vorsitzender der FDF-Tarif-Kommission, resümiert: "Ich bedauere, dass wir keinen Abschluss für die Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern erzielen konnten. Hier hoffe ich darauf, so schnell wie möglich an den Verhandlungstisch mit der IG BAU zurück  zu kehren. Im abgeschlossenen Entgelttarif West liegen wir unter den Forderungen der Gewerkschaft und im Bereich unseres Verhandlungsmandats. Das begrüße ich, auch wenn wir generell kritisieren, dass der Mindestlohn unmittelbar auf Tarifabschlüsse einwirkt!"

Schon an anderer Stelle hatte Kai Jentsch die  IG BAU aufgefordert, ihre Stimme in der Mindestlohnkommission der Bundesrepublik dahin gehend geltend zu machen, dass Geringverdiener in einem großen Maße von Steuer- und Abgabenlasten zu befreien sind. Diese Maßnahme ist aus Sicht der FDF-Tarifkommission ein wirkungsvolleres Instrument des Inflationsausgleichs als ein stetig ansteigender Mindestlohn.

"Die Attraktivität des Berufes Florist-/in und faire Löhne sind enorm wichtig, um dem massiven Fachkräfte- und Nachwuchsmangel in unserer Branche entgegen zu wirken. Von daher tragen wir diesen Entgeltvertrag für den Westen mit. Mit der deutlichen Erhöhung der Auszubildenden-Vergütungen schaffen wir attraktive Anreize für den Beruf.", sagte Kai Jentschnach Abschluss der Verhandlungen in Gelsenkirchen.

Der neue Entgelttarif West 2022/2023 befindet sich im Unterzeichnungsverfahren und entfaltet ab 1. Juli 2022 seine Wirkung. Mitglieder im Fachverband Deutscher Floristen werden über ihre Landesverbände über die inhaltlichen Details informiert.

                Vergütungen für Auszubildende in der Floristik
                               
Entgelttarif-Vertrag West

                               ab 01.07.2022                   ab 01.08.2022                   ab 01.08.2023

im 1. Jahr:           664 EUR                               750 EUR                               800 EUR

im 2. Jahr:           705 EUR                               850 EUR                               900 EUR

im 3. Jahr:           797 EUR                               950 EUR                               1.000 EUR

FDF-Bundesverband im FloristPark International
Theodor-Otte-Straße 17a
 ·  45897 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 9 58 77 - 0
 ·  Fax: (0209) 9 58 77 - 70
 ·  E-Mail: [email protected]