Neuordnung des Berufsbilds Florist*in tritt zum 1. August in Kraft
Praxisnah, gut anwendbar und an künftige Entwicklungen anpassbar!
(FDF/27.5.2025) Mit diesen Worten beschreibt Heike Damke-Holtz, Floristmeisterin, Fachbuch-Autorin, Referentin und Expertin aus dem FDF-Ausbildungsausschuss des Fachverband Deutscher Floristen die Zielsetzung der Berufsneuordnung FloristIn. Das neue Berufsbild tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Auf Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung zum Beispiel im Wareneinkauf und neue Marketing-Prozesse wird in der Ausbildung verstärkt Wert gelegt. In einem aktuellen Beitrag in der TASPO beschreibt Heike Damke-Holtz die mit der Neuordnung verbundenen Ziele und den komplexen Prozess der Ausarbeitung des neuen Berufsbilds Florist*in.